Ungebetene Gäste : Mäuse, Ratten, Waschbären, Marder


 

Ungebetene Gäste: Mäuse, Ratten, Waschbären, Marder, Schadinsekten

Die beste Bekämpfung von Schädlingen: Vorbeugung und Sauberkeit

- Futterreste (Obst- und Gemüsereste) gehören in geschlossene Mülleimer.

- Futtermittel in separaten, lüftbaren Räume (Schimmelgefahr) aufbewahren. Türen stets geschlossen halten.

 

- Maden/Nyphenbefall in Futtermitteln: Verunreinigte Futtermittel eigenen sich bestenfalls noch als Vogelfutter.

Getreideflocken, Hafer, Gerste: Pellets für Körnerfresser; Maden/Nymphen für Insektenfresser.

Vorbeugung: Insektenfallen aufstellen/aufhängen (Klebestreifen, UV-Fallen) gegen Schadinsekten

 

- Gegen Fliegen, Mücken etc. helfen Vögel: Schwalben, Spatzen, Meisen. Damit leisten Sie überdies aktiven Natur- und Umweltschutz.

 

- Die gute altbewährte Stallkatze. Halten Sie mehrere. Keine Angst: Sie kommen sich nicht ins Gehege, auch wenn sich die Felllnasen gelgentlich heftig streiten. Sie teilen sich Ihren Hof in eigene Reviere auf, benötigen jedoch wirksamen Schutz vor Flöhen, Zecken, Würmer, sollten sterilisiert bzw. kastriert werden und gutes Futter bekommen. Hungrige Katzen sind krankheitsanfällig und fangen keine Mäuse.

In Ausnahmefällen jagen Katzen auch Ratten, aber es sind eigentlich eher Ratten, die sich von Katzen fernhalten.

 

- Ratten. Zu schlau für Futterköder! Sobald der "Testesser" nach dem Fraß krank wird, auffälliges Verhalten zeigt o.ä., ist die gesamte Rattensippe alarmiert und meidet die ausgelegten Köder.

Totfallen sind tierschutzwidrig, da sich nicht sofort töten, sondern das Tier qualvoll darin verendet.

Ratten werden angelockt und fühlen sich heimisch im Müll - davon werden sie angelockt.

Also: am besten Unrat strikt vermeiden.

 

- Waschbären. Hab zwar noch von keinem Fall in einem Pferdestall gehört. Aber wenn sie in Städten leben können und selbst geschlossene Mülleimer öffnen können, warum nicht auch in Tierhaltungsbetrieben. 

Schwer loszuwerden. Probate Maßnahme: Einfangen in einer Lebendfalle und weit entfern wieder aussetzen

bzw. Auffangstationen ausfindig machen und dort abgeben.

 

- Marder. Haus- bzw. Steinmarder stehen auf der Roten Liste. Sie dürfen von Privatersonen weder gefangen  noch getötet werden. Sie machen sich damit strafbar.

Sollte sich einer dieser possierlichen Fellträger es sich bei Ihnen gemütlich gemacht haben, informieren Sie

den zuständigen Jäger. Nur dieser darf eine Lebendfalle aufstellen und ihn, zusammen mit evtl.  Jungtieren, an anderer Stelle wieder aussetzen.

Bedenken Sie  immer: Auch Hausmarder haben ihre Daseinsberechtigung und ihren Platz im Ökosystem.

Wir Menschen sind ihren Lebensraum eingedrungen. Was würden Sie sagen (tun), wenn Sie aus Ihrem Haus vertrieben werden, gejagt werden oder an versucht Sie zu vergiften, nur weil Sie jemand anderes "stören"?

(Sorry für diese kritische, provokante Position).